Steuerdurchsetzung & Steuerabwehr
„Jeder 3. Steuerbescheid ist falsch.“
„Gleichzeitig scheint das Finanzamt oft übermächtig. Das ist es aber nicht. Ihr Recht IST geschützt—haben Sie einen Partner, der es kennt und für Sie einfordert.“
Unser Staat finanziert sich über Steuern. Seinen Auftrag, Steuern einzunehmen, vertritt er zunehmend offensiv...
Macht und Effizienz des Finanzamtes wachsen. Der »gläserne Steuerbürger« ist fast Realität. Zum Beispiel durch...
Die gesetzlich vorgeschriebene E-Bilanz... Rentenkasse, Krankenkasse, Behörden, Versicherungen übermitteln Ihre Daten digital ans Finanzamt... das abgeschaffte Bank-Geheimnis...
Holen Sie sich deshalb einen starken Partner an Ihre Seite.
Damit Sie...
„Ihre berechtigten Interessen durchsetzen und ungerechtfertigte Eingriffe des Finanzamtes abwehren“
Steuerstreit ist dabei das letzte Mittel. Und meistens durch vorausschauende Steuergestaltung vermeidbar.
Dennoch erreicht man Steuer-Gerechtigkeit letztendlich nur durch Steuerstreit.
Recht ist ohne Streit (Einspruch, Klage) nicht denkbar. Wir leben in einem Rechtsstaat—also auch in einem Steuer-Rechtsstaat.
Das besondere des Steuerstreits ist:
Am Anfang steht immer der Steuerbescheid. Dessen (anscheinende) Rechtswidrigkeit verursacht den Steuerstreit. Verursacher ist also nicht der Mandant, der Steuerbürger...
Er ist stets in der Abwehrposition. Ihn gilt es gut zu verteidigen.
Denn...
„Manchmal schießt das Finanzamt
übers Ziel hinaus“
Zum Beispiel:
Der Steuer-Bescheid ist viel zu hoch...
Verluste werden nicht anerkannt...
Bei einer höheren Steuerfestsetzung informiert man Sie vorher nicht, damit Sie Stellung nehmen können...
Wie passiert so etwas?
Nun, die Steuerfestsetzung ist ein Massen-Verfahren. Und bei Massen-Verfahren passieren Fehler. Tatsächlich ist jeder 3. Steuerbescheid fehlerhaft, schätzt der Bund der Steuerzahler.
Wäre es da nicht beruhigend, einen Partner an Ihrer Seite zu wissen, der...
- diese Fehler findet und korrigiert, weil er die »Spielregeln« genau kennt...
- Ihre Chancen sieht...
- und gegen die Risiken abwägt...
- der weiß, wann was zu tun ist...
- der die Stärken und Schwächen der Gegenpartei kennt...
- der über 20 Jahre Erfahrung hat—auch vor Finanzgerichten...
- der topfit ist in der Abgabenordnung. -- Das ist wichtig. Weil das Finanzamt gute Leute hat, die sich verfahrensrechtlich hervorragend auskennen. Viele Verfahren entscheiden sich alleine dadurch --
- und der für Sie die beste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung anstrebt.
Eine Lösung kann sein: Sie einigen sich mit dem Finanzamt.
Ob Einigung, Steuerstreit oder beides...
Ziel ist stets...
Ihre Steuerlast zu senken... Stundungen, Erlasse, Vollstreckungs-Schutz zu erwirken.
Einige Mandanten führen einen Steuerstreit auch im Allgemein-Interesse der Rechtsfortbildung...
Oder sie verteidigen sich gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung.
„Konkret unterstützen und
begleiten wir Sie...“
- bei der Veranlagung
- bei der Prüfung Ihres Steuerbescheids
- bei einer Betriebsprüfung
- bei einer Selbstanzeige
- im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt
- im Klageverfahren vor den Finanzgerichten
- bei der Aufhebung oder Aussetzung der Vollziehung
- u.v.m.
Zweifeln Sie an der Richtigkeit Ihres Steuerbescheids, handeln Sie schnell: unbedingt innerhalb eines Monats nach Eingang. Danach wird Ihr Steuerbescheid bestandskräftig.
Übrigens sind in Deutschland durchschnittlich 2 von 3 Einsprüchen erfolgreich*... und fast jede 2. Klage**.
Tatsache ist...
„Einen Steuerstreit gewinnt,
wer im Recht ist—
und besser vorbereitet“
Ist man im Steuerstreit unerfahren, liegt der Fehler nahe,
auf einen Fall zu schnell bestehende Gesetze und Urteile anzuwenden...
Anstatt jeden Fall sorgfältig zu prüfen... die Situation genau zu verstehen... daraus den wirklichen Tatbestand zu schließen... und erst dann bestehendes Recht anzuwenden.
Denn jeder Fall ist individuell.
Und muss individuell gelöst werden.
Sichern Sie sich jetzt kompetenten Beistand zur Durchsetzung Ihres Steuerrechts.
Wählen Sie 06432 / 926 40
... und fragen Sie nach einem »Gratis Erst-Gespräch« mit mir (Frank Kaltheier).
Auch für Kollegen:
Dieses Angebot richtet sich auch an Kollegen, die eine fundierte Zweit-Meinung wünschen. Besonders in komplizierten Fällen bietet das Sicherheit—für Sie und Ihren Mandanten.
Rufen Sie mich an unter 06432 / 926 40, um eine mögliche Zusammenarbeit zu besprechen.
Diskretion und Vertraulichkeit garantiere ich Ihnen. Selbstverständlich respektieren und schützen wir bestehende Mandatsverhältnisse.
* Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums waren von 2013 bis 2016 zwei Drittel aller Einsprüche erfolgreich.
** Die Erfolgsquote bei Klagen liegt bei 40 – 44% (vor Finanzgerichten und BFH), vgl. Streck / Kamps / Olgemöller, Der Steuerstreit, 4. Auflage, Rz. 18